Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wichtiger und strategischer Unternehmensfaktor
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein wichtiger und strategischer Unternehmensfaktor mit dem Ziel, gesundheitsförderliche Arbeits- und Organisationsbedingungen zu schaffen, die die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter und damit die Leistungsfähigkeit des Unternehmens erhalten und Fehlzeiten reduzieren.
Fehlzeiten durch ausgewählte Krankheitsarten (eigene Darstellung, Quelle: Gesundheitsberichte der DAK 2011-2014)
Fehlzeiten durch Krankheiten
In Deutschland stellen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 99 % aller Betriebe. Gerade in KMU können krankheitsbedingte längere Ausfälle wirtschaftlich bedrohliche Folgen haben. Aus diesem Grund ist es nicht nur für Großbetriebe sinnvoll ein Betriebliches Gesundheitsmanagement zu implementieren, sondern auch und gerade für KMU und andere personell kleinere Einrichtungen.
Das BGM sollte folgendem Prozessmodell folgen:
Dieses Prozessmodell muss in einem Gremium (z. B. Gesundheitszirkel oder Steuerungskreis) etabliert sein, das auch die notwendigen Entscheidungen treffen und den Prozess verfolgen kann. Dazu gehören in erster Linie Personalmanagement, Betriebsrat, Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die externe BGM-Fachkraft. Mittels konkreter, an die Unternehmensziele angepasster Maßnahmen wird die Verbesserung der betrieblichen Gesundheit in den Handlungsfeldern Arbeits-, Umwelt und Gesundheitsschutz (gesetzliche Mindestanforderung), betriebliche Verhaltens- und Verhältnisprävention und im Bereich der sozialen Verantwortung gefördert. Gesundheitsmanagement im Betrieb lohnt sich und ist sowohl aus betriebswirtschaftlichen als auch steuerlichen Gründen interessant!
Nach einer Studie des Bundesverbandes der deutschen Betriebskrankenkassen liegt der „return on investment“ (ROI) von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ( BGF ) bei einem Verhältnis von 1:3. Neben einer höheren Produktivität und niedrigeren Personalkosten ergibt sich auch ein spürbarer Gewinn durch die steigende Attraktivität als Arbeitgeber. Zudem sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Freibetrag von 500 Euro im Jahr je Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Wir haben das notwendige Knowhow zur Umsetzung des BGM / BGF und freuen uns über ein persönliches Gespräch: Dana Flemming & Henry Goldammer, Fachkräfte für BGM ( IHK )